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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Juni 2018
1. Geltungsbereich | 9. Einzugsermächtigung-Lastschriftverfahren |
2. Vertragsschluss |
10. Schließfachversicherung |
3. Mietobjekt | 11. Schließfachversicherung PLUS |
4. Mietzeit | 12. Widerrufsbelehrung |
5. Miete | 13. Verhaltenkodizes |
6. Kaution | 14. Anbieterkennzeichnung |
7. Sonstige Pflichten des Mieters | |
8. Sonstige Vereinbarungen |
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Mietra e.K., Heinrich-Heine-Str.- 4b, 04651 Bad Lausick und Ihnen als Kunde (Mieter).
Der Kunde mietet ein Schließfach online oder per Formular, welches in der Schule ausliegt. Der Vertragsschluss erfolgt je nach gewählter Sprache in Deutsch oder Englisch. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert und kann nach dem Bestellvorgang nicht mehr abgerufen werden, Sie erhalten den Vertragstext in Ihrer Bestätigungsmail als pdf-Dokument. Bitte bewahren Sie alle Dokumente und Nachrichten, die Sie von uns erhalten haben, sorgfältig auf.
Sie mieten ein Schließfach, indem Sie folgende Schritte durchlaufen:
Sie geben ein verbindliches Angebot ab, wenn Sie den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen haben und im letzten Bestellschritt den Button "Schließfach zahlungspflichtig bestellen" klicken.
Nachdem Sie die Bestellung abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Empfang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestätigung Ihrer Anmeldung).
Diese Bestätigung informiert Sie darüber, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Gleichzeitig nehmen wir Ihr Angebot an und der Mietvertrag kommt zustande, insofern freie Schließfächer zur Verfügung stehen. Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie alle weiteren Kundeninformationen, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten.
Der Mieter erhält für sein Kind zur alleinigen Verfügung vom Vermieter ein Schulschließfach. Der Schlüssel bzw. die Zahlenkombination wird dem Mieter zugeschickt. Das Mietra® Zahlenschloss darf nicht durch eigene Vorhangschlösser ausgetauscht werden. Der Vermieter ist berechtigt, fremde Vorhangschlösser ohne Ankündigung zu entfernen. Ein Fachtausch unter Mietern ist nicht gestattet.
Die Vertragsdauer beläuft sich jeweils auf ein Schuljahr und verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien gekündigt wird. Schulabgängern steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu. Der Schulabgang ist durch die Schule schriftlich zu bestätigen.
Der Mietvertrag kommt mit dem Bankeinzug der Miete und der einmaligen Kaution zu Stande. Die Miete ist als Jahresbetrag fällig. Bei Anmietung im laufenden Schuljahr wird eine anteilige Miete erhoben. Bei ausstehenden Forderungen behält sich der Vermieter einen Schlosswechsel zu Lasten des Mieters vor.
Der Mieter zahlt für das Schließfach eine einmalige Kaution. Diese Kaution ist unverzinslich und rückzahlbar nach fristgerechter Kündigung und Kontrolle des Faches, sowie bei dem Zylinderschloss, der Rücksendung aller Originalschlüssel an den Vermieter oder bei dem Mietra® Zahlenschloss der verschlossene Verbleib am Fach. Ausstehende Forderungen werden mit der Kaution verrechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, das Schulschließfach pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Zum Vertragsende und zu jedem Schuljahresende ist das Fach restlos leer zu räumen. Während der Sommerferien werden vom Vermieter Wartungsarbeiten durchgeführt. Eine Haftung für den Schließfachinhalt wird vom Vermieter grundsätzlich nicht übernommen. Änderungen bezüglich Kontaktdaten und Bankverbindung sind dem Vermieter mitzuteilen.
Die Schulleitung ist im Besitz eines Hauptschlüssels. Sie ist berechtigt, das Schließfach in Gefahrensituationen ohne Zustimmung des Mieters zu öffnen. Die Schule ist befugt, dem Vermieter geänderte Adressdaten oder den Schulabgang eines Mieters mitzuteilen.
Im ersten Mietjahr werden die Miete, die Kaution und die Gebühr für sonstige gewählte Optionen im Einzugsermächtigung-Lastschriftverfahren innerhalb von einer Woche nach Vergabe des Schließfaches vom Konto des Mieters eingezogen. In den Folgejahren erfolgt die Abbuchung in der Regel gegen Ende der Sommerferien. Der Mieter erteilt dem Vermieter die Einzugsermächtigung.
Die Schließfachversicherung kann zum Mietra-Schließfach hinzugebucht werden. Die Versicherung schützt den Schließfachinhalt mit bis zu 500 Euro pro Fach. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Bargeld, das am Fach angebrachte Schließsystem und Unterhaltungselektronik, insbesondere Handies, Smartphones, MP3-Player, Tablets und Laptops. Jeder Schaden, welcher durch Einbruchdiebstahl in das Fach hervorgeht, ist unverzüglich der Polizei zu melden. Die allgemeinen Bedingungen zur Schließfachversicherung können Sie hier einsehen.
Die Schließfachversicherung PLUS kann zum Mietra-Schließfach hinzugebucht werden. Die Versicherung schützt den Schließfachinhalt mit bis zu 1000 Euro pro Fach. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Bargeld. Jeder Schaden, welcher durch Einbruchdiebstahl in das Fach hervorgeht, ist unverzüglich der Polizei zu melden. Die allgemeinen Bedingungen zur Schließfachversicherung PLUS können Sie hier einsehen.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürlich Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Mietra e.K., Heinrich-Heine-Str. 4b, 04651 Bad Lausick, Telefon: +49 (0) 3 43 45/72 95 0 Telefax: + 49 (0) 3 43 45/72 95 25, E-Mail: info@mietra.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Erhält der Verbaucher den Fachzugang erst nach Ablauf der oben genannten gesetzlichen Widerrufsfrist, gewähren wir ihm zusätzlich und aus Entgegenkommen über die genannte gesetzliche Regelung hinaus die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Fachzugangs ohne Angabe von Gründen, aber mittels einer eindeutigen Erklärung an uns, vom Vertrag zu lösen.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rücksendung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch können Sie übermittelte Schließfachschlüssel auf unsere Kosten und Gefahr auf dem Postweg an uns zurücksenden. |
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig insbesondere bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An Mietra e.K., Heinrich-Heine-Str. 4b, 04651 Bad Lausick, Telefax: + 49 (0) 3 43 45/72 95 25, E-Mail: info@mietra.de:
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum _______________ |
Unser Shop www.schliessfaecher.de trägt das Gütesiegel EHI Geprüfter Online-Shop. Um dieses Siegel zu erhalten, werden wir regelmäßig von der EHI Retail Institute GmbH auf die Einhaltung der Kriterien des EHI-Verhaltenskodex überprüft. Sie können den Verhaltenskodex unter diesem Link einsehen: https://ehi-siegel.de/shopbetreiber/ehi-siegel/pruef-kriterien-bedingungen/pruef-kriterien/.
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Mietra e.K.
Tel.: 03 43 45/72 95-0 (Montag-Freitag von 08:00-18:00 Uhr) Fax: 03 43 45/72 95 25 E-Mail: info@mietra.de
Vertreten durch
Amtsgericht Leipzig HRA: 12875
Kundenservice: info@mietra.de | Tel.: 03 43 45/72 95-0
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